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   OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23   

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OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23 (https://dejure.org/2023,19747)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.08.2023 - 1 Ws 28/23 (https://dejure.org/2023,19747)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. August 2023 - 1 Ws 28/23 (https://dejure.org/2023,19747)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nichtzulassung der Anklage bestätigt: Ärztekammerpräsident hat keine Einstandspflicht gegenüber einzelnen Patienten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ärztekammer-Präsident nicht für Fehlverhalten von Kollegen haftbar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21

    Kein aktives Tun von Klinikleitung und Ärzten bei Tötung von Patienten;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23
    Das Unterlassen der Informationsübermittlung an die Approbationsbehörde selbst kann zur Begründung einer Garantenstellung aus Ingerenz bereits deshalb nicht herangezogen werden, da das (strafbare) Unterlassen und das die Garantenstellung begründende Vorverhalten nicht identisch sein können (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Juli 2021 - 1 Ws 190/21 -).

    Eine Auferlegung der notwendigen Auslagen des Angeschuldigten auf den Nebenkläger erfolgt nach § 473 Abs. 1 Satz 3 StPO nur dann, wenn dieser allein erfolglos sofortige Beschwerde eingelegt hat, nicht dagegen, wenn auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittelführerin ist (vgl. BGH, Beschluss vom 08. April 2020 - 3 StR 606/19 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Juli 2021 - 1 Ws 190/21 -, juris).

  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 40/60

    Dienstaufsicht über Notare

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23
    Soweit in Wahrnehmung der Aufsichtspflicht ergriffene Ordnungsmaßnahmen auch einzelnen Patienten zugutekommen, handelt es sich um bloße Reflexwirkungen (vgl. zu der ähnlichen Problematik bei Amtshaftungsansprüchen im Rahmen der Dienstaufsicht der Justizverwaltung über die Notare: BGH, Urteil vom 24. April 1961 - III ZR 40/60 -, NJW 1961, 1347).

    Zivilrechtlich ist für den Bereich der Amtshaftungsansprüche insoweit etwa anerkannt, dass aus einer grundsätzlich nur im öffentlichen Interesse begründeten allgemeinen Aufsichtspflicht im Einzelfall Amtspflichten gegenüber dem Einzelnen erwachsen können, wenn sich ein Bürger unmittelbar mit einem Anliegen an die Aufsichtsbehörde wendet (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1961 - III ZR 40/60 - NJW 1961, 1347, m.w.N.).

  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 606/19

    Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23
    Eine Auferlegung der notwendigen Auslagen des Angeschuldigten auf den Nebenkläger erfolgt nach § 473 Abs. 1 Satz 3 StPO nur dann, wenn dieser allein erfolglos sofortige Beschwerde eingelegt hat, nicht dagegen, wenn auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittelführerin ist (vgl. BGH, Beschluss vom 08. April 2020 - 3 StR 606/19 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Juli 2021 - 1 Ws 190/21 -, juris).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23
    Zwar ist auch derjenige zur Abwendung einer Gefahr verpflichtet, der durch pflichtwidriges Vorverhalten, das in einem verschuldeten oder unverschuldeten positiven Tun oder Unterlassen liegen kann, die Gefahr dafür erhöht, dass ein konkretes Rechtsgut verletzt wird (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08 - Lackner/Kühl/Heger, a.a.O., § 13 Rn. 11 m.w.N.; Schönke/Schröder, a.a.O., § 13 Rn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23
    Vorliegend knüpft der gegenüber dem Angeschuldigten erhobene und die Geschädigte zur Nebenklage berechtigende Tatvorwurf an ein einheitliches und dauerhaftes Unterlassen des Angeschuldigten an, das sich - anders als es die Anklageschrift durch Benennung der für die Begehung mehrerer selbständiger Taten geltenden Regelung des § 53 StGB anzunehmen scheint - als nur eine einheitliche Unterlassungstat darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 06. Juli 1990 - 2 StR 549/89 -, BGHSt 37, 106-135).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 358/92

    Garantenstellung von Polizeibeamten außerhalb ihrer Dienstzeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23
    Der Schutz des betroffenen Rechtsguts darf nicht bloß Reflex oder Nebenwirkung einer Berufspflicht anderen Inhalts sein (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 358/92 - NJW 1993, 544).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23
    Sie dient vielmehr allein dazu, die ordnungsgemäße ärztliche Berufsausübung im Allgemeininteresse zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 u.a. -, juris Rn. 104; für die Aufsicht der Rechtsanwaltskammern über ihre Mitglieder: BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 1 B 23/92 -, NJW 1993, 2066).
  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23
    Im Fall vertraglicher Vereinbarungen zur Übernahme einer Schutzpflicht entsteht die Garantenpflicht nicht allein durch Abschluss des Vertrages, sondern erst dadurch, dass der Verpflichtete die Schutzpflicht tatsächlich übernimmt (BGHSt 47, 224; Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 13 Rn. 28).
  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93

    Garantenpflicht gegenüber Hilfsbedürftigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23
    Die Übernahme einer Schutzfunktion begründet jedoch nur dann eine Garantenpflicht, wenn sie die Lage des Geschützten wesentlich verändert, insbesondere andere Rettungsmöglichkeiten ausschließt oder neue Gefahren begründet (BGH, Urteil vom 22. Juni 1993 - 1 StR 264/93 -, juris; Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 13 Rn. 28).
  • VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09

    Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23
    Die Pflicht der Landesärztekammer zur Überwachung der ordnungsgemäßen Berufsausübung der in ihrem Zuständigkeitsbereich zugelassenen Ärztinnen und Ärzte schließt zwar das Recht der Landesärztekammer ein - anders als im Fall des Pathologen Dr. H. zunächst geschehen - Maßnahmen zur Durchsetzung der Einhaltung der Berufspflichten auch in der Absicht zu erlassen, Patienten zu schützen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 30. März 2012 - 9 K 63.09 -, juris Rn. 34).
  • BGH, 21.04.1964 - 1 StR 72/64

    Bauherr - Bauausführender Unternehmer - Oberbauleiter - Bestellter Statiker -

  • BVerwG, 20.10.1992 - 1 B 23.92

    Zu den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO (hier: Beanstandung der

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